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Gütergemeinschaft,Zurechnung Vermögensgegenstände,freigebige Zuwendung

Wir haben ein Ehepaar (unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland), welches nach kosovarischem Recht im ehelichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft verheiratet ist. Demnach ist geregelt, dass das gesamte Vermögen, welches im Zeitraum der Ehe erworben wird, den Eheleuten gleichermaßen als Gesamtgut gehört. Nun wurden in der Vergangenheit in Deutschland ein Grundstück und eine GmbH-Beteiligung durch den Ehemann erworben. Man hat schlicht die eherechtliche Regelung ignoriert und auch nicht aufgegriffen. Bei einer nun anstehenden Beurkundung (Veräußerung der GmbH-Beteiligung) hat der Notar dies jedoch aufgegriffen und die neue Beurkundung aufgrund rechtlicher Probleme abgewiesen. Nun würden wir gerne das Vermögen entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften gem. kosovarischem Recht in Form dessen ändern, dass die Eheleute ins Grundbuch gemeinsam eingetragen werden, hier also notariell eine unentgeltliche Übertragung zwischen den Eheleuten vornehmen. Daneben würden wir den hälftigen GmbH-Anteil ebenfalls unentgeltlich der Ehefrau übertragen, sodass dann im Anschluss das Vermögen weiter veräußert/eingebracht oder Ähnliches werden kann. Sehen Sie hierin einen schenkungsteuerlichen Tatbestand bei der Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse? Unserer Auffassung nach ist der Ehefrau bereits durch eherechtliche Vorschriften die Hälfte des Vermögens zugestanden, und damit liegt nun nur eine formelle Korrektur vor und keine freigiebige Zuwendung.
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