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Einkommensteuer,Erststudium,Betriebsausgabenabzug

Folgender Sachverhalt ist zu klären. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (20 Jahre alt) beginnt ein Studium im Bereich Steuerrecht an der FOM. Studiumsgebühren für die Fachhochschule für Berufstätige belaufen sich auf ca. 300 € pro Monat. Können die Kosten für das Studium sowie weiterführende Kosten in Verbindung mit dem Studium, wie zum Beispiel Fachliteratur etc., steuerlich in der GmbH geltend gemacht werden? Die GmbH ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig und hilft anderen Steuerkanzleien bei der Digitalisierung. Das aus dem Studium „Steuerrecht“ erworbene Wissen lässt sich somit auch in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit bringen. Des Weiteren handelt es sich um eine Erstausbildung, denn er ist direkt nach der Schule zum Geschäftsführer der GmbH geworden. Falls dies möglich sein sollte, welche Vorteile hätte die Abrechnung über die GmbH, und welche Vorteile hätte die private Abrechnung des Studiums?
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