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Gewinnausschüttung,Betriebsprüfung,Pensionszusage

Die Gesellschaft A hat B (beherrschender Gesellschafter-GF) vor zehn Jahren eine Pensionszusage gegeben. Die Pensionszusage ist steuerlich anerkannt. Die Zusage soll nun wie folgt angepasst werden: – Erhöhung des Pensionsalters von 65 Jahre auf 66 Jahre; – Änderung der Höhe der Altersrente von einer gehaltsabhängigen Höhe hin zu einer festen Rente von monatlich 2.500 € (angemessene Höhe); – zusätzlich aufgenommen werden soll die mögliche Auszahlung der Rente bei Pensionseintritt in einem Einmalbetrag (Barwert). B ist heute 61 Jahre alt. Wäre die Änderung der Vereinbarung steuerlich wirksam möglich? Könnte die Pension auch mit einem niedrigeren Betrag als dem Barwert abgefunden werden?
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