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Betriebsaufgabe,Bauten auf fremdem Grund und Boden,§ 16 Abs. 3 EStG

Ehemann EM hat 1990 auf dem Grundstück seiner Ehefrau EF ein Gebäude errichtet (AHK = 20.000 €) und zu diesem Wert in sein Betriebsvermögen eingelegt. EM betreibt dort fortan eine Kfz-Werkstätte. Im Jahr 2022 erklärt EM Betriebsaufgabe. Das Gebäude ist aus seinem Betriebsvermögen mit dem Teilwert zu entnehmen. Der Teilwert beträgt 50.000 €, der Buchwert 1 €. Fragen: Wie ist dieser Sachverhalt hinsichtlich der Betriebsaufgabe steuerlich zu behandeln? Ist hinsichtlich des Grund und Bodens (im Eigentum der Ehefrau) bei der Betriebsaufgabe etwas zu beachten?
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