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Zugewinn,Scheidung,Privates Veräußerungsgeschäft

Sachverhalt: EF (Ehefrau) und EM (Ehemann) sind Eheleute (gesetzlicher Güterstand Zugewinngemeinschaft). Es besteht folgendes Vermögen, an denen die Eheleute zu je ½ beteiligt sind: 1. Immobilie A (Immobilie A Anschaffung 2007, als Ferienwohnung vermietet) Verkehrswert 230.000 € Schulden Immo A 230.000 € 2. Immobilie B (Immobilie B Anschaffung 2013, als Ferienwohnung vermietet) Verkehrswert 1.370.000 € Schulden Immo A 380.000 € 3. Bausparguthaben 200.000 € EF hat einen Zugewinnausgleichsanspruch von 50.000 € ggü. EM. Gemäß Ehevertrag mit Vermögensauseinandersetzung vereinbaren die Ehegatten die Gütertrennung. Bei der Vermögensauseinnandersetzung erhält B von A die Immobilie A (1/2 Miteigentumsanteil). Das restliche Vermögen und die Schulden (auch von Immobilie A) erhält EF. Frage: 1. Liegt bei der Übertragung der Immobile B ein Veräußerungstatbestand gemäß § 23 EStG vor? 2. Wie ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG zu ermitteln? 3. Wie sind die Anschaffungskosten der Immobilie B zu berechnen?
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