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§ 50 EStG,beschränkte Steuerpflicht,Steuerberechnung

Ein Mandant wird seine Krankengymnastikpraxis zum Jahresende einem Mitarbeiter verkaufen, Einkünfte erzielt er nach § 18 EStG. Der Mitarbeiter ist ledig und wird dann Einkünfte aus selbst. Arbeit von jährlich rd. 120.000 € erzielen. Er wohnt in den Niederlanden. Wie werden die Einkünfte in Deutschland berechnet? Hier würde ich gerne Ihre Berechnung der Einkommensteuer erhalten. Meines Erachtens wäre es steuerlich vorteilhafter, wenn er den Wohnsitz nach Deutschland verlegt.
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