Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Verpflegungsmehraufwendungen,Werbungskostenabzug

Meine Mandantin Frau K. ist als Heilpraktikerin selbstständig tätig. Daneben unterrichtet sie als Dozentin an der Heilpraktikerschule. Für diese Lehrtätigkeit war Frau K. im Jahr 2020 an insgesamt 21 Tagen jeweils länger als acht Stunden von ihrer Praxis entfernt an der Heilpraktikerschule tätig. Meine Frage: Ist für den Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen die Dreimonatsfrist zu beachten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen