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Duales Studium,Reisekosten-Verpflegungsmehraufwand,§ 9 Abs. 4a EStG

Unser Mandant absolviert ein duales Studium und war im Jahr 2018 auf einem Auslandsstudium. Dafür hat er von seinem Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwendungen bekommen. Im Jahr 2019 hat unser Mandant ein weiteres Auslandsstudium absolviert. Dieses Mal bekam er keine Verpflegungsmehraufwendungen von seinem Arbeitgeber. Ist es möglich, ein weiteres Mal die Verpflegungsmehraufwendungen (für die ersten drei Monate) anzusetzen? Zählt hier das Studium als eine „Tätigkeit“, oder kann für jedes einzelne Auslandsstudium (verschiedene Orte) wieder der Verpflegungsmehraufwand für drei Monate in Anspruch genommen werden?
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