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Anschaffungsnahe Herstellungskosten,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Beseitigung Kontamination

Unser Mandant hat im Jahr 2018 eine Immobilie erworben und in den Jahren 2018 und 2019 kernsaniert. Alle Gewerke wurden erneuert. Diese Kosten wurden berechtigterweise als anschaffungsnahe Herstellungskosten eingestuft. Im Jahr 2021 musste der Vorplatz des Gebäudes im Umfang von 150 qm aufgrund behördlicher Anordnung entkontaminiert werden. Es wurde ein Erdaushub vorgenommen bis zu 4 m Tiefe, da das Umweltamt aufgrund einer Gefahrverdachtsanalyse Bodenproben entnommen und eine entsprechende Kontaminierung festgestellt hat. Handelt es sich hierbei um Erhaltungsaufwand, oder unterliegt dies auch den anschaffungsnahen Herstellungskosten? Das Objekt war zuvor schon in einem betriebsbereiten Zustand, und der Erdaushub hat auch zu keiner wesentlichen Verbesserung geführt.
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