Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Freistellungsbescheinigung,Bauleistung

Meine Mandantin ist als Unternehmerin ansässig in Polen. Sie erbrachte eine Bauleistung im Jahr 2018 in Deutschland an einen deutschen Leistungsempfänger. Nun ist aufgefallen, dass für den Zeitraum keine gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) zum Steuerabzug von Bauleistungen vorlag. Dementsprechend wurde vom Leistungsempfänger im Inland kein Steuerabzug von 15 % vorgenommen. Frage: Kann jetzt noch eine Freistellungsbescheinigung rückwirkend erteilt werden? Wie sind die Rechtsfolgen für meine Mandantin in Polen, wenn die Bescheinigung noch erteilt werden kann, und wie, wenn diese nicht mehr erteilt werden kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen