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Bilanzierung,Dividende

Die A-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) hält seit dem Jahr 01 eine Beteiligung an der B-GmbH (WJ = KJ) i.H.v. 30 %. Im Jahr 02 hält die B-GmbH eine Gesellschafterversammlung ab, bei der der JA 02 festgestellt und genehmigt wird. Weiterhin wird beschlossen: „Der Jahresgewinn i.H.v. 20 T€ wird gem. den Anteilen ausgeschüttet. Über den Zeitpunkt der Ausschüttung entscheiden die Geschäftsführer in Abhängigkeit von der Liquidität.“ Die Auszahlung erfolgt erst im Jahr 03. Frage: Zu welchem Zeitpunkt muss die A-GmbH den Beteiligungsertrag in HaBi und SteuBi bilanzieren?
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