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Einkommensteuer,Erhaltungsaufwendungen,§ 82b EStDV

Unsere Mandantin B ist Vermieterin eines Mehrfamilienhauses mit sechs Mietparteien. Auf dem Grundstück sind insgesamt sechs Stellplätze vorhanden. Zwei davon sind überdacht und gepflastert, die restlichen vier sind wie der Zufahrtsweg geteert. Im Laufe der Jahre ist der Teer gerissen und unansehnlich geworden und bedurfte der Ausbesserung. Daher wurde der Teerbelag entfernt und durch Pflastersteine ersetzt und damit an die bereits gepflasterten Stellplätze angeglichen. Frage: Handelt es sich dabei um Instandhaltungsmaßnahmen, die in vollem Umfang als Werbungskosten ggf. im Rahmen des § 82b EStDV abgezogen werden können?
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