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Einkommensteuer,Sonderbetriebsvermögen,Nießbrauchsrecht

Die Ehefrau A ist an einer Immo-GbR beteiligt. Die Ehefrau A stirbt. Den Anteil an der Immo-GbR erben die Kinder S und T. Der Ehemann der A erbt an dem vollen Immo-GbR-Anteil einen Nießbrauch. Die Immo-GbR vermietet eine Büroimmobilie an eine PartG, an der der Ehemann mit 50 % beteiligt ist. Führt der durch die Erbschaft erworbene Nießbrauch zu Sonderbetriebsvermögen bei dem Ehemann? Wird das Gebäude und G+B irgendwie beim Ehemann als Betriebsvermögen berücksichtigt, obwohl es den Kindern gehört?
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