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Krankenschwester,Übungsleiterpauschbetrag,§ 3 Nr. 26 EStG

Unsere Mandantin hat eine 30-%-Stelle als Krankenschwester in einem Krankenhaus (öffentlicher Arbeitgeber) und hat hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine weitere Tätigkeit übt sie nicht aus. Kann bei der Einkommensteuererklärung für 2020 der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beantragt werden? Oder gibt es diesen Freibetrag nur bei einer freiberuflichen Tätigkeit? Ist es eine nebenberufliche Tätigkeit bei zwölf Wochenstunden? Oder ist es eine hauptberufliche Tätigkeit, da unsere Mandantin keine weitere Tätigkeit ausübt (außer Hausfrau)?
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