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Einkommensteuer,IAB,Organschaft

Organträger = KG, 2 GmbHs als Organe, Ergebnisabführungsvertrag. Organ 1 = Gewinn vor Abführung 300 T€, Organ 2 = Gewinn vor Abführung 400 T€, KG = Gewinn vor Abführung 100 T€, nach Abführung 800 T€. Frage: Können die GmbHs IABs im Jahr 2020 bilden? Der Gewinn ist ja letztlich 0 €. Oder kann nur die KG einen IAB bilden, da der Gewinn in der KG vor Abführung < 200 T€ ist?
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