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Einkommensteuer,Sonderbetriebsvermögen,Umsatzsteuersubjekt

Wir haben aktuell Mandate übernommen. Die Vermietungs-GbR (Gesellschafter A und B - 50 : 50) hat im Jahr 2020 ein Grundstück erworben. Das Erdgeschoss vom erworbenen Grundstück wird seit Jahren für den Gewerbebetrieb der Gesellschafter A und B - 50 : 50 - Betriebs-GbR - genutzt. Nachrichtlich: Die Vermietung wird mit Umsatzsteuer (Option) durchgeführt. Der Überschuss aus dieser Vermietung wurden unter Einkünfte aus Gewerbetrieb - eigene Feststellungserklärung - erfasst sowie entsprechend die Erstellung einer Gewerbesteuererklärung für diese Vermietungs-GbR mit einhergehender Bilanzierung vorgenommen. Diese Unterlagen wurde separat unter einer weiteren Steuernummer erklärt und eingereicht. Wir gehen von betriebsnotwendigen Sonderbetriebsvermögen aus, das unter der gesonderten Feststellung der Betriebs-GbR mit zu erklären wäre. Richtig? In Punkto Umsatzsteuer (siehe oben) hier: Vermietungs-GbR in Verbindung mit der Betriebs-GbR sind wir uns nicht schlüssig, ob dies bei personengleichen GbR´s (Innenumsatz?) möglich ist und über zwei Steuernummern (Betrieb/Vermietung) abgerechnet wird. Hierzu bitten wir ebenso um Stellungnahme. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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