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Entnahme Gebäude,Betriebsaufgabe,Wertermittlung,§ 16 EStG

Unser Mandant M beabsichtigt, für seine an fremde Dritte verpachtete Gaststätte zum 31.12.2021 im Rahmen des Verpächterwahlrechts die Betriebsaufgabe zu erklären. Der Pachtvertrag mit dem Betreiber läuft noch bis 2029. Fraglich ist die Ermittlung des Entnahmewerts. Das Gebäude ist im Eigentum von M, das Grundstück ist im Eigentum der Stadt. Der Grundstückspachtvertrag mit der Stadt ist bis 2029 befristet. Die Stadt hat bereits mündlich signalisiert, dass der Pachtvertrag nicht verlängert werden soll. Das Gebäude fällt mit Pachtende ersatzlos an die Stadt. Wie können wir den gemeinen Wert im Zeitpunkt der Aufgabe (31.12.2021) ermitteln, wenn davon auszugehen ist, dass das Gebäude nur noch acht Jahre genutzt werden kann? Den Freibetrag bei Betriebsaufgabe könnte M in Anspruch nehmen. M hat das Gebäude im Jahr 2004 zu HK von 126.000 € erstellt. Der Buchwert zum 31.12.2021 beträgt 38.000 €.
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