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Einkommensteuer,Betriebsvermögen,Arbeitszimmer

Fragestellung: Mandantin A hat ein Einzelunternehmen. Dieses wird von einer von ihrem Wohnhaus abweichenden Adresse aus betrieben. Das Wohnhaus gehört Mandantin A und ihrer Tochter T. Der Ehegatte der A und Vater der Tochter T arbeitet in dem Einzelunternehmen der A. Er arbeitet im Homeoffice. Dieses befindet sich in dem Wohnhaus, welches seiner Frau A und seiner Tochter T gehört. Frage: Kann notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen der A durch die Nutzung des Arbeitszimmers durch B im Rahmen seiner Tätigkeit für A entstehen?
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