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Betriebsübertragung,Unentgeltlichkeit,Ehefrau,§ 6 Abs. 3 EStG

Folgender Sachverhalt: Ein Gewerbetreibender überträgt sein Gewerbe mit allen Aktiva und Passiva an seine Ehefrau unentgeltlich. Der Gewerbetreibende machte bisher eine Einnahmenüberschussrechnung und keine Bilanz. Meine Frage ist folgende: Muss jetzt mit Übergang der Firma an seine Ehefrau bilanziert werden, eine Bilanz und eine Eröffnungsbilanz erstellt werden? Oder können die Buchungen weiterlaufen und der Gewinn zum Jahresende nach Monaten aufgeteilt und dementsprechend berechnet werden? Oder muss zum Übergabezeitpunkt bei der Ehefrau eine neue Buchführung erstellt werden mit den entsprechend geleisteten Ein- und Ausgaben von ihr und ihrem Mann?
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