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Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und UK,A1-Bescheinigung,Weitergeltung

Unser Mandant hat einen britischen Staatsbürger (wohnt in Großbritannien und nicht in Deutschland) nach dem 1.1.2021 zum Zweck der Entsendung nach Finnland eingestellt. A1-Antrag ist gestellt. Bis jetzt liegt noch keine Entscheidung darüber vor. Jetzt soll er wieder abgemeldet werden, weil er als Sub-Unternehmer (Freelancer) auftreten will. 1. Muss der A1-Antrag wieder zurückgezogen werden? 2. Oder greift hier das Handels- und Kooperationsabkommen und er kann doch als Selbstständiger das deutsche Sozialsystem im Ernstfall in Anspruch nehmen? 3. Liefe dies dann technisch so ab wie bei Privatkrankenversicherten?
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