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Erträge aus Genussrechten,Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 EStG

Zur Finanzierung des Unternehmens möchte unser Mandant Genussrechte an fremde dritte Personen (natürliche und juristische Personen) ausgeben. Das Genussrecht ist so ausgestaltet, dass es in der Bilanz des Unternehmens als Eigenkapital auszuweisen ist (gewinnabhängige Vergütung, Teilnahme am Verlust, Mindestlaufzeit fünf Jahre, Nachrangigkeit, aber kein Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Gesellschaft). Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennwert zzgl. Agio von 3 %. Frage: Wie sind das Genussrecht bzw. die Erträge daraus bei dem Genussrechtsinhaber steuerlich zu behandeln? In welcher Form kann das zu zahlende Agio berücksichtigt werden? Dabei bitten wir, insbesondere davon auszugehen, dass es sich bei den Genussrechtsinhabern um eine natürliche Person handelt.
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