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Einkommensteuer,GbR,Disquotale Gewinnverteilung

Drei (3) Gesellschafter halten jeweils 1/3 an einer vermögensverwaltenden GbR (Immobilien, EK aus VuV). Intern haben sich die Gesellschafter darauf geeinigt, dass die EK aus VuV disquotal zugeordnet werden, und zwar dergestalt, dass den jeweiligen Gesellschaftern die EK aus bestimmten Immobilien zugeordnet werden. Es erfolgte somit wirtschaftlich eine Aufteilung des Immobilienbestands auf Ertragsbebene. Vermögensrechtlich sind die Gesellschafter weiterhin mit 1/3 an der GbR beteiligt. Fragen: Ist eine solche disquotale Überschussverteilung möglich? Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
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