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Private Kfz-Nutzung,Methodenwahl Leasingfahrzeug,USt,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Unser Mandant (umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer) hat sich im Jahr 01 einen PKW geleast. In den Jahren 01 und 02 wurden Vorsteuern geltend gemacht und der Eigenverbrauch über die 1%-Methode versteuert. Im Jahr 03 liegt die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs unter 50%. Das Fahrzeug würde nicht mehr als notwendiges BV gelten. Die 1%-Regelung wäre nicht mehr möglich. Der Mandant wünscht nun die betrieblichen Kilometer x 0,30 Euro als Betriebsausgabe zu erfassen. Alle Kosten sollen somit privat ohne Vorsteuer erfasst werden. Ist der Wechsel von 1%-Regelung zu 0,30 Euro/KM ertrag- und umsatzsteuerlich ohne weiteres möglich?
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