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Überstundenvergütung,Tarifermäßigung

Im Unternehmen unseres Mandanten hat eine Mitarbeiterin in den letzten Jahren Überstunden angesammelt. Die Überstunden waren notwendig wegen fehlendem Fachpersonal. Nunmehr möchte der Mandant die mittlerweile ca. 10.000 € auszahlen, insbesondere auch, weil in absehbarer Zeit die Überstunden nicht abgebaut werden können (Fachkräftemangel/Auslastung). Unseres Erachtens müsste hier die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen. Das FA hat aber, wenn auch nur telefonisch, gegenüber unserem Mandanten die Anwendung angezweifelt.
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