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Homeoffice-Pauschale,Arbeitszimmer,§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Arbeitnehmer hat von März bis Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet. Im März und April hatte er kein separates Arbeitszimmer. Nach Umzug in eine neue Wohnung hat er von Mai bis Dezember in einem separaten ArbZi gearbeitet. Für die Monate März und April (alte Wohnung) wurde die Homeoffice-Pauschale für 38 Tage angesetzt. Ab Mai wurden die Kosten für das separate ArbZi in der neuen Wohnung ermittelt und angesetzt. Das Finanzamt hat die Homeoffice-Pauschale nicht anerkannt mit der Begründung, diese sei nicht neben den Aufwendungen für das ArbZi zu gewähren. Unseres Erachtens stimmt die Formulierung „neben“ nicht, da sie zeitlich nacheinander genutzt wurden. Wie ist die Rechtslage?
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