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Minijob ? Übungsleiterpauschbetrag,Kombination,§ 3 Nr. 26 EStG

Meine Mandanten sind Eheleute. Die Ehefrau möchte nach der Elternzeit wieder als Erzieherin in einem Kindergarten (Körperschaft des öffentlichen Rechts) tätig sein. Frage: Ist es möglich, neben der Tätigkeit als Minijobberin auf 450-€-Basis im Kindergarten (steuerfrei, da 2 % Pauschsteuer durch Arbeitgeber übernommen wird) im selben Kindergarten zusätzlich als Übungsleiterin (Erzieherin) tätig zu sein und somit nochmals 300 € monatlich steuerfrei zu erhalten? Ziel der Mandantin ist, dass sie insgesamt 750 € monatlich steuerfrei verdienen kann.
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