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Einkommensteuer,R 6.6 EStR,Gesellschafterwechsel

Sachverhalt Wir haben eine OHG mit zwei Gesellschaftern: T mit 50,5 % und H mit 49,5 %. H möchte seine Anteile an die Tochter des T (teilentgeltlich) abgeben. Für den entgeltlichen Teil besteht folgendes Problem: Als Anteil Kaufpreis wurde das für H anteilige handelsrechtliche Eigenkapital (400 T€) gewählt. Die OHG hat allerdings aufgrund eines Brandschadens (Lagerhalle) in der Vergangenheit steuerrechtlich für die erhaltene Versicherungserstattung eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. R 6.6 EStR gebildet. Somit liegt das anteilige steuerrechtliche Eigenkapital (225 T€) unter dem handelsrechtlichen. Weitere Abweichungen zwischen HB und StB gibt es keine. Ohne Berücksichtigung von Veräußerungskosten würde der Veräußerungsgewinn nach § 16 (2) EStG somit 175 € betragen. Grundlage ist hier das steuerrechtliche Eigenkapital (= Wert des Betriebsvermögens). Der Veräußerungsgewinn ergibt sich folglich ausschließlich aus der Auflösung des Sonderpostens. Frage: Ist die Rücklage für Ersatzbeschaffung gesellschafterbezogen und somit zwingend aufzulösen, oder gibt es Möglichkeiten, diese auf die neue Gesellschafterin mitzuübertragen?
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