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Teilbetriebsveräußerung,GiG,Einkommensteuer,Umsatzsteuer,§ 16 EStG

A betreibt ein Einzelunternehmen. Dieses besteht aus einer Hausverwaltung und einer Maklertätigkeit. Es wird ein einzelner Jahresabschluss erstellt, indem die beiden Einzeltätigkeiten zusammengeführt sind. A ist über 55 Jahre alt und hat die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG noch nicht beansprucht. A plant nun, die Hausverwaltung zu veräußern – die Maklertätigkeit soll von ihm fortgeführt werden. Kann A für den Teilverkauf die Vergünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG beanspruchen? Welche umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Folgen hätte dies?
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