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Einkommensteuer,Privatnutzung Kfz,Bewertung Entnahmeanteil

A ist Unternehmer. Bei seiner Tätigkeit ist er regelmäßig die ganze Woche bei einem Kunden (wechselnde Kunden). Um Zeit und Übernachtungskosten zu sparen, schafft sich A einen Wohnwagen an. Meist fährt er damit montags zum Kunden und freitags wieder nach Hause. Unter der Woche wir der Wohnwagen nicht bewegt. Neben der betrieblichen Verwendung nutzt A den Wohnwagen auch privat für seinen Sommerurlaub. Frage: Nach welchem Schlüssel ist die Nutzung des Wohnwagens aufzuteilen? Ist ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch zu führen? Darf die Nutzung ggf. auch nach der zeitlichen Nutzung (Kalendertage) aufgeteilt werden? Alternativer Sachverhalt: Ändert sich die steuerliche Beurteilung, wenn es sich nicht um einen Wohnwagen, sondern um ein Wohnmobil handelt? Ist bei einem Wohnmobil ggf. auch eine Aufteilung nach Kalendertagen zulässig?
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