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Kommanditist,Kurzarbeitergeld,Erstattung KUG

Ein bei einer GmbH & Co. KG angestellter Kommanditist wurde sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Im Rahmen der Corona-Krise hat er Kurzarbeitergeld bewilligt bekommen. Meine Frage: Mindern die Erstattungen aus KUG die Tätigkeitsvergütungen, die im Rahmen der Ermittlung des steuerlichen Gewinns als Sonderbetriebseinnahmen dem Ergebnis hinzugerechnet werden?
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