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Kindergeld,Spanien,Kein Antrag

Unsere Mandantin lebte in den Jahren 2020 und 2021 zeitweise in Deutschland (mind. gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland gegeben), so dass unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Die Mandantin hat drei Kinder: eine volljährige Tochter, Studentin (volljährig, aber keine abgeschlossene Erstausbildung), Wohnsitz in Frankfurt, zwei Söhne, in den Jahren 2020 und 2021 in Madrid lebend. Die Mandantin hatte kein Kindergeld beantragt. Ist in der Einkommensteuererklärung ein Anspruch auf Kindergeld in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn der Vater der Kinder in Spanien lebt, oder nur in Höhe der Hälfte? Oder kann in der Einkommensteuererklärung der Anspruch mit 0 € angegeben werden, da die Mandantin kein Kindergeld erhalten hat?
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