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Zwei Fahrzeuge im Betriebsvermögen,Nachweis betriebliche Nutzung,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Mandant ist Unternehmensberater (Einzelunternehmer) Im Betriebsvermögen ist 1. ein Pkw (Fahrtenbuch), 2. ein Motorrad (1-%-Regelung). Er nutzt beide Fahrzeuge für berufliche und private Fahrten. Bei dem Pkw ist der Nachweis (Fahrtenbuch) gegeben, dass er dieses Fahrzeug als gewillkürtes BV im Unternehmen nutzt. Bei dem Motorrad ist kein Nachweis vorhanden, aber er nutzt es auch zu 40 % beruflich. Kann unser Mandant grds. zwei Firmenfahrzeuge als BV nutzen? Muss der Mdt. gegenüber dem FA einen Nachweis erbringen, dass diese Fahrzeuge zu mehr als 10 % beruflich genutzt werden, und wenn in welcher Form und über welchen Zeitraum?
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