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Nießbrauchsrecht,AfA

Mandant hat von seinem Vater ein Denkmalschutzobjekt im Jahr 2020 geerbt, das jetzt renoviert und vermietet wird. Für die Renovierungskosten wird er die erhöhte Abschreibung nach § 7i EStG geltend machen; Mandant möchte das Objekt per Vorbehaltsnießbrauch im Jahr 2022 auf seine Tochter per Schenkung übertragen; solange das Nießbrauchsrecht für den Vater besteht, kann er die Abschreibung nach § 7i EStG geltend machen. Kann die Tochter die Denkmalabschreibung weiterführen, wenn der Vater in der Zukunft auf das Nießbrauchsrecht verzichtet oder verstirbt? Bei Erhaltungsaufwendungen ist dies gemäß BFH vom 13.03.2018, IX R 22/17 nicht möglich.
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