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Zusammenveranlagung,Ehegatte im Drittland,unbeschränkte Steuerpflicht

Ein in D unbeschränkt Steuerpflichtiger hat im Jahr 2020 geheiratet. Seine Ehefrau war im Jahr 2020 ganzjährig noch im Ausland (Drittland) ansässig und wohnte bei ihren Eltern, es gab also keine gemeinsame Wohnung mit dem Steuerpflichtigen. Ist unter diesen Voraussetzungen eine Zusammenveranlagung in D möglich?
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