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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Buchwertfortführung

Die H GmbH vermietet ihre Dachflächen an die C KG (PV-Betreiber). An der H GmbH ist WL mit 100 % beteiligt, an der C KG mit 50 %. Sämtliche Verwaltungstätigkeiten der H GmbH (ca. 1.000 Mietverhältnisse) werden im Einzelunternehmen WL (Immobilien-Verwaltung) mit eigenem Personal durchgeführt und entsprechend an die H GmbH weiterberechnet. WL will evtl. seinen KG-Anteil an der C verschenken (evtl. soll auch die C in eine GmbH umgewandelt werden). Problem: Zwischen der H und der C könnte möglicherweise eine (umgekehrte) Betriebsaufspaltung anzunehmen sein mit der Folge, dass die Anteile des WL an der H Sonderbetriebsvermögen bei der C KG darstellen würden (wurde bisher aber nicht so behandelt, sondern als Privatvermögen). Würde nun die Verschenkung der Anteile an der KG durchgeführt bzw. die KG in eine GmbH umgewandelt werden und die SBV-Eigenschaft nachträglich (im Rahmen einer BP) festgestellt werden, käme es m.E. zur Versteuerung der enthaltenen (nicht unerheblichen) stillen Reserven bzgl. der GmbH-Anteile. Frage: Wären in einem solchen Fall bzgl. WL die GmbH-Anteile aus dem SBV der KG in das Einzelunternehmen des WL nach § 6 (5) S. 2 EStG zu überführen (also nachträglich und ohne bisherigen Ausweis in den Bilanzen)? Eine Behandlung als notw. BV im Einzelunternehmen des WL wäre aufgrund der umfangreichen Tätigkeit für die H GmbH m.E. ohnehin gegeben (?).
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