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Wechsel Krankenversicherung,private,gesetzliche

Ein alleiniger GmbH-Gesellschafter (50 Jahre) ist als Geschäftsführer bestellt und zahlt in die private KV ein. Nun möchte er in die gesetzliche KV wechseln und überlegt, seine Geschäftsführertätigkeit an eine andere Person abzugeben und nicht mehr für die GmbH gegen Entgelt zu arbeiten – also nur noch die Anteile zu halten. Weitere Einkünfte hat er nicht. Frage: 1) Kann er sich über seine Frau familienversichern lassen? 2) Ist es problematisch, wenn er sich nach einigen Monaten wieder als Geschäftsführer seiner GmbH bestellen lässt? 3) Wäre ein Wechsel in die gesetzliche KV möglich, wenn er sich bei einem anderen Unternehmen als Arbeitnehmer anstellen lassen würde und nur die Anteile halten würde? 4) Inwieweit prüft die Rentenversicherung?
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