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Erbbaurecht,Anschaffungskosten,Abschreibung

A erwirbt von B ein Erbbaurecht i.H.v. 500.000 € (bei A im Privatvermögen). Auf dem Grundstück ist ein Gebäude vorhanden. A bezahlt weiterhin an den Grundstückseigentümer Erbbauzinsen. Wie wird bei A die AfA-Bemessungsgrenze ermittelt? Müssen vom Kaufpreis 500.000 € noch die abgezinsten Erbbauzinsen abgezogen werden?
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