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Einkommensteuer,Kaufpreisaufteilung,Gutachten

Die DQ GmbH hat im Jahr 2016 eine Gewerbeimmobilie erworben. Hierfür hat sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten anfertigen lassen, mit welchem der Verkehrswert ermittelt wurde. Nach diesem Gutachten entfallen auf den Grund und Boden 30 % und auf das Gebäude 70 % des Werts. Dieser Aufteilungsmaßstab wurde auf den Kaufpreis übertragen. Im Kaufvertrag wurde keine Aufteilung vorgenommen. Im Rahmen einer BP bemängelt das FA das Gutachten und erstellt ein eigenes. Demnach entfallen auf den Grund und Boden 80 % und auf das Gebäude 20 % des Werts. Frage: Kann das FA von dem in Auftrag gegebenen Gutachten abweichen?
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