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Vorauszahlungen,Gütertrennung,Ausgleichsanspruch

Mandanten sind verheiratet und trennen sich Mitte 2019. Der Ehemann erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Ehefrau ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wegen der Einkünfte aus Gewerbetrieb sind ESt-Vorauszahlungen zu leisten, die (natürlich) der Ehemann allein leistet. Nach der Trennung der Eheleute zahlt der Ehemann weiter, ohne eine besondere Tilgungsbestimmung gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Ehe wird im März 2021 geschieden. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2020, für die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung gem. § 26 EStG NICHT vorliegen, teilt das Finanzamt die Vorauszahlungen hälftig auf die Ehegatten auf, so dass die Ehefrau in den Genuss einer Einkommensteuer-Erstattung kommt, ohne jemals Vorauszahlungen geleistet zu haben. Ist die Vorgehensweise des Finanzamts korrekt? Hat der Ehemann einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Ex-Ehefrau, da diese in Gütertrennung lebten?
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