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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Immaterielles Wirtschaftsgut

Ausgangssituation: Unser Mandant ist Einzelunternehmer und hat einen Gewerbebetrieb (Consulting/Beratung). Die Gewinnermittlung erfolgt in Form der Einnahmen-Überschussrechnung. Gegen Entgelt hat unser Mandant seine Autobiografie schreiben lassen. D.h. er hat einen Schriftsteller beauftragt und dafür an diesen ein Entgelt gezahlt. Er selbst ist (außer Einbringungen von Wünschen/Änderungen/Anregungen) nicht schriftstellerisch tätig geworden. Die Verlagstätigkeit nimmt er selbst vor. Es sind diesbezüglich nur Druckkosten je Buch entstanden. Frage: 1. Handelt es sich bei der Autobiografie um ein zu aktivierendes immaterielles Wirtschaftsgut? Ist dies ggf. abzuschreiben? Oder sind die Kosten für die schriftstellerische Auftrags-Tätigkeit laufende Betriebsausgabe? 2. Stellen die Druck-Kosten laufender Aufwand dar? Vielen Dank
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