Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Hinzuschätzung,Richtsätze

Unser Mandant ist ein 74-jähriger Einzelunternehmer, der ein Tabakwarengeschäft mit Zeitschriften und Toto-Lotto betreibt. Er hat keine Arbeitnehmer. Er arbeitet alleine. Standort ist eine Kleinstadt im Schwarzwald, ländliche Gegend. Im Zusammenhang mit einer aktuell laufenden BP kam es zu hohen Umsatz-Hinzuschätzungen. Als Folge davon würden Steuernachzahlungen im Bereich von ca. 50.000 € entstehen. Mittlerweile ist die Prüfung ausgeweitet worden auf fünf Jahre. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet. Die Prüfung ist unterbrochen, da mit dem Prüfer kein Einvernehmen erzielt wurde. Problem ist der Verkauf von Tabakwaren. Hier geht der Prüfer von einem Rohgewinnaufschlagsatz von 25 % aus. Dies ist der Mittelwert der Richtsatzsammlung. Er wäre bereit, auf 22 % zu gehen. Unser Mandant liegt lediglich bei einem Aufschlagsatz von 12 %–15 %. Da er keine großen Mengen Zigaretten einkauft, kann er auch keine hohen Einkaufsrabatte erzielen. Infolge der Preisbindung bei Zigaretten hat er keinen Preisgestaltungsspielraum. Eine im Internet veröffentlichte Statistik weist für 2019 aus, dass bei Zusammensetzung des Preises der Zigaretten dem Handel lediglich 3,38 Cent pro Zigarette verbleiben. Wir haben in unserem Fall eine Beispielsrechnung anhand einer Schachtel M erstellt. Der Verkaufspreis liegt preisgebunden bei 7,00 € pro Schachtel brutto (netto 5,88 €). Der Einkaufspreis beträgt lt. einer aktuellen Rechnung netto 5,22 €. Damit verbleiben 0,66 € als Rohgewinn und somit 12,64 % als Aufschlagsatz. Dies würde bedeuten, dass bezogen auf das Jahr 2016 bei einem Mehrumsatz von ca. 29.000 € über 16.000 Schachteln Zigaretten „schwarz“ verkauft wurden. Dies kann aber nicht sein. Der Prüfer hat eingeräumt, dass er noch keinen vergleichbaren Tabakwarenladen in unserer Region geprüft hat. Hinweis: Es sind bereits zwei Prüfungen bei dem obigen Mandanten erfolgt. Bei der 1. Prüfung (1995–2004) ist ebenfalls eine Hinzuschätzung vorgenommen worden, bei der 2. Prüfung 2010–2012 nur in geringem Umfang. Wir vermuten, dass dies den Prüfer auch noch beeinflusst (1. Prüfung). Die im Raum stehende Steuernachzahlung von mindestens 50.000 € wäre für den Unternehmer nicht zu leisten. Er wäre in seiner Existenz bedroht. Wie könnte noch argumentiert werden, dass keine so hohen Zuschläge vorgenommen werden? Gibt es Rechtsprechung hierzu?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen