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Trinkgeld Bäckerei,Pooling von Einnahmen,§ 3 Nr. 51 EStG

Wir haben einen Mandanten, welcher eine Bäckerei betreibt. Dieser Mandant bzw. seine Mitarbeiter bekommen relativ viel Trinkgeld. Es gibt dort auch Kuchen etc. und Sitzmöglichkeiten. Wenn Trinkgeld bezahlt wird, wird das in der elektronischen Kasse eingetippt und extra vermerkt und extra verbucht. In regelmäßigen Abständen wird das Trinkgeld dann über Lohn als Nettobezug ausgezahlt. Ist das mit diesem Verfahren, wie ich es Ihnen beschrieben habe, noch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei?
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