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Auflösung Rückstellung,§ 4e Abs. 3 S. 3 EStG

Es geht um die Einzahlung in einen Pensionsfonds. Nach § 4e Abs. 3 S. 3 EStG ist der die aufgelöste Rückstellung übersteigende Betrag in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn WJ gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abzuziehen. Unsere Mandantin möchte jedoch die GmbH vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums auflösen. Kann in diesem Fall der Restbetrag in einer Summe geltend gemacht werden, oder verfällt der Restbetrag dann?
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