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§ 10 Abs. 4b EStG,§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG,Erstattung von Sonderausgaben

Sachverhalt: Unserem Mandanten R wurden nun nach einem schweren Berufsunfall rückwirkend zum 01.04.2019 Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente zugesagt. Ebenfalls wurden bereits geleistete Beiträge zurückerstattet und Einmalbeträge ausbezahlt. Es handelt sich um folgende Versicherungen (Achtung, Zufluss der Renten als Einmalbeträge im Jahr 2021!): 1. Zum einen handelt es sich um eine Lebensversicherung mit Beitragsrückgewähr, welche bisher als Beiträge zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 4 EStG behandelt wurden und sich somit steuerlich nicht auswirkten. Zu dieser Versicherung wurden nun im Jahr 2021 Beiträge für den Zeitraum 01.04.2019–30.04.2021 in Höhe von 456,34 € zurückerstattet. Leistungen erhält unser Mandant R hieraus nicht. Fragen: Müssen diese Beiträge im Jahr 2019 oder im Jahr 2021 jeweils als Minusbetrag bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden? Gilt dies als rückwirkendes Ereignis? 2. Lebensversicherung PrivatRente Klassik, welche ebenfalls als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 4 EStG behandelt wurde. Hier wurden Beiträge für den Zeitraum 01.04.2019–30.04.2021 im Jahr 2021 in Höhe von 16.379,40 € zurückerstattet. Ebenfalls wurde dann eine Einmalzahlung für den Rentenbezug ab 01.04.2019–31.05.2021 im Jahr 2021 in Höhe von 32.260,47 € ausbezahlt, dann ab 01.06.2021 eine mtl. Rente in Höhe von 1.257,82 €. Fragen: Wie sind die Beitragsrückerstattungen zu behandeln? Wie wird die Einmalzahlung der Rentenbezüge behandelt? Versteuerung in den Jahren 2019/2020/2021 jeweils anteilig? Mit dem Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG? Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG? Die laufenden Rentenbezüge werden mit dem Ertragsanteil versteuert? 3. Lebensversicherung BasisRente Rürup. Wie werden die Beitragserstattungen für den Zeitraum 01.04.2019–30.04.2021 in Höhe von 5.459,72 € im Jahr 2021 behandelt? Wirken diese rückwirkend in die Jahre 2019/2020? Es stellt sich jetzt noch die Frage, ob die Kürzung der BasisRente in den einzelnen Jahren 2019, 2020 und 2021 erfolgt und der Zufluss der Rentenzahlungen 2019–2021 in einer Summe im Jahr 2021 erfolgt?
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