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Arbeitszeitgesetz,Sonn- und Feiertagsarbeit,Arbeitsvertrag

Ein Mandant betreibt ein Unternehmen, in dem üblicherweise nicht an Feiertagen gearbeitet wird (z.B. eine Unternehmensberatung). 1. Kann ein Mitarbeiter gelegentlich auch an einem Feiertag arbeiten? 2. Wenn ja, müssen hier besondere Gründe vorliegen? Oder reichen Gründe wie z.B.: a. Es müssen Fristen eingehalten werden. b. Andere Mitarbeiter sind im Krankenstand und/oder Urlaub. 3. Sollte es möglich sein, können dann auch Feiertagszuschläge gezahlt werden? 4. Gilt das dann auch für Arbeit an Sonntagen? 5. Macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, als Minijobber tätig oder Gesellschafter-Geschäftsführer ist?
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