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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Leasingsonderzahlung

Der Mandant erhält im Mai 2023 einen neuen Pkw. Dieser wird im Rahmen eines üblichen Kfz-Leasing überlassen. Der Leasingvertrag (Übergabe Pkw) beginnt zum 01.05.2023 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Es wird eine übliche Leasingsonderzahlung im Vertrag vereinbart. Der Mandant möchte jetzt bereits im Jahr 2022 eine Anzahlung auf die Leasingsonderzahlung leisten. Ist diese Anzahlung als Betriebsausgabe im Jahr 2022 abziehbar? Der Mandant ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Pkw wird überwiegend betrieblich genutzt.
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