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§ 6a EStG,§ 71 GmbHG,R 6a EStR,Auflösung Pensionsrückstellung bei Liquidation

Wir haben eine GmbH, die sich in Liquidation befindet: Dass die Gesellschaft aufgelöst wird, wurde im Handelsregister am 21.12.2020 eingetragen. Der Jahresabschluss 2020 muss noch veröffentlicht werden. Hier kam bereits eine Mahnung vom Bundesanzeiger. Auf der Mahnung vom Bundesanzeiger steht, dass der Liquidationsbeginn am 20.06.2020 beginnt. Wie ist diese Abweichung möglich? Müssten wir nicht ab dem 21.12.2020 bzw. ab dem 20.06.2020 mit abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren? Im Gesellschafterbeschluss steht nichts über ein Rumpfwirtschaftsjahr oder auch nichts über eine Änderung des Wirtschaftsjahrs. Es wurde lediglich die Auflösung beschlossen. Die Bilanz der GmbH zum 31.12.2019 enthält nur noch folgende Positionen: Aktiva: Forderungen gegenüber Gesellschafter 44.785,16 € Vorsteuer-Guthaben – Vorjahr 50,58 € Bank 857,84 € Passiva: Gezeichnetes Kapital 25.564,59 € Ausstehende Einlage ./. 12.782,30 € Verlustvortrag ./. 112.203,51 € Jahresfehlbetrag ./. 266,20 € Pensionsrückstellung 143.881,00 € Rückstellung JA 1.500 € Im Jahr 2005 wurde die Rückdeckungsversicherung an die GmbH ausgezahlt. Nachdem das Geld aufgebraucht war, wurde ein Gesellschafterbeschluss erlassen, dass keine Pension mehr ausgezahlt werden kann, da die Gesellschaft über keine finanziellen Mittel mehr verfügt. Eine PSV-Versicherung bezüglich Insolvenzschutz gibt es lt. Mandant nicht. Erstens bin ich der Meinung, dass in Höhe der Forderungen gegenüber Gesellschafter + Bankbestand + Außenstehende Einlage noch Geld für die Pension zur Verfügung stehen würde. Was ist mit dem übersteigenden Betrag? Wie kann ich die Pensionsrückstellung auflösen? Ist das steuerneutral möglich? Inwieweit müssen hier noch Lohnzahlungen versteuert werden? Können hier auch noch Krankenkassenbeiträge anfallen?
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