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Pkw-Überlassung Gesellschafter,Betriebsausgabenabzug,§ 4 EStG

Der Gesellschafter einer OHG nutzt seinen privaten Pkw überwiegend für betriebliche Fahrten der OHG. Der Pkw wurde somit Sonderbetriebsvermögen. Für die Anschaffung ist kein Vorsteuerabzug möglich, da er den Pkw unentgeltlich der OHG überlässt. Was ist nun mit den laufenden Kosten? Die OHG soll die laufenden Kosten wie Tanken und Reparaturen übernehmen. Sind diese Ausgaben dann Betriebsausgaben der OHG und ist ein Vorsteuerabzug möglich? Der Gesellschafter wird ein Fahrtenbuch führen und somit kann der Anteil der privaten Fahrten ermittelt werden.
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