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Batteriespeicher,Wirtschaftsgut

Sachverhalt: X erwirbt eine Immobilie im Privatvermögen. Auf der Immobilie befindet sich eine Photovoltaikanlage. Zur Speicherung des Stroms erwirbt X einen Energiespeicher. Frage: Stellt der Energiespeicher ein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut dar, für das ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann?
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