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De-minimis-Verordnung,Mietwohnungsneubau,Beihilfe

Unsere Mandantin kauft sich ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Das Mehrfamilienhaus ist neu. Die Fertigstellung des Hauses bzw. die Fertigstellungsanzeige war Oktober 2021. Der Kaufvertrag bzw. Notarvertrag wird im November 2021 abgeschlossen. Das Eigentumübergang wird auch im Kalenderjahr 2021 sein. Das Haus wird dann auch dauerhaft vermietet und nicht eigengenutzt. Die Anschaffungskosten der neuen Wohnungen liegen unter 3.000 € pro Quadratmeter. Das Gebäude ist in Deutschland. Unsere Mandantin möchte gerne eine Sonderabschreibung für die Anschaffung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG in Anspruch nehmen. Unsere Mandantin hat folgende Finanzierung aufgenommen: 1. Einen zinsgünstigen Kredit (KfW-Darlehen/KfW 55) i. H. v. ca. 750.000 €. Pro Wohneinheit gibt es einen Tilgungsnachlass i. H. v. ca. 25.000 €. Also für fünf Wohneinheiten wären es ca. 5 x 25.000 € = 125.000 €, die als Tilgungsnachlass dem Darlehen gutgeschrieben werden! 2. Und es gibt dann ein weiteres Darlehen i. H. v. ca. 150.000 €, hier gibt es keine Vergünstigungen. Frage: a. Gehört das Darlehen unter Nr. 1 zur De-minimis-Beihilfe? b. Falls ja, dann gibt es dazu eine Grenze der De-minimis-Beihilfe, dass der Gesamtbetrag der Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, innerhalb von drei Veranlagungszeiträumen 200.000 € nicht übersteigen darf. Unsere Mandantin ist dann eigentlich mit ca. 125.000 € unter dem Gesamtbetrag, weitere Beihilfe wird sie nicht mehr bekommen. Oder wird die Sonderabschreibung nach § 7b EStG auch zu dem Gesamtbetrag dazugerechnet?
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